Ecrimisil und Unterlassung: Wenn eine türkische Immobilie ohne Zustimmung genutzt wird
Nutzt ein Verwandter, Miteigentümer oder Dritter eine Immobilie in der Türkei ohne wirksame Zustimmung, können Unterlassung der Beeinträchtigung und eine Nutzungsentschädigung (ecrimisil) in Betracht kommen. Eigentum allein genügt nicht für jede Forderung; Nutzungsgrund, Ausschluss des Eigentümers, Kenntnis, Mahnung, Zeitraum und Höhe müssen bewiesen werden.