Erbteil an einer Immobilie in der Türkei aus Deutschland übertragen oder verkaufen
Erbteil an einer Immobilie in der Türkei übertragen: Miterben, Drittverkauf, Schriftform, notarielle Beurkundung, Grundbuch, Schulden und Vollmacht.
Deutschsprachige Ratgeber zu Immobilien, Erbschaft, Familie, Unternehmen und gerichtlichen Verfahren in der Türkei für Mandanten in Deutschland. Verknüpfte Zentren: Almanya–Türkiye Hukuku, Yurt Dışı Miras, Yurt Dışı Boşanma und Vekâletname und Konsularangelegenheiten. Die einzige physische Kanzlei befindet sich in Mersin.
Erbteil an einer Immobilie in der Türkei übertragen: Miterben, Drittverkauf, Schriftform, notarielle Beurkundung, Grundbuch, Schulden und Vollmacht.
Deutscher oder türkischer Erbschein? Nachlassabkommen von 1929, Immobilien, Bankvermögen, Notargrenzen, Urkunden und Registervollzug aus Deutschland.
Tod in Deutschland in der Türkei eintragen: Sterbeurkunde, CIEC, Postantrag, Konsulat, Registerberichtigung und getrennte Schritte der Nachlassabwicklung.
Deutscher Ehevertrag und Vermögen in der Türkei: Art. 15 MÖHUK, Rechtswahl, Grundbuch, Finanzierung, Vertragsklauseln und Durchsetzung aus Deutschland.
Vormundschaft Türkei–Deutschland: Schutzgründe, zuständiges Gericht, vasi und kayyım, deutsche Betreuung, Genehmigungen, Vermögensverwaltung und Änderungen 2026.
Gewaltschutz Türkei–Deutschland: Notruf, Schutzmaßnahmen nach 6284, Beweise, Zustellung, Fristen, Verstöße, Kinder und anwaltliche Koordination aus Mersin.
Deutsche Adoption in der Türkei: Haager Art.-23-Bescheinigung oder MÖHUK-Anerkennung, Volljährigenadoption, Urkunden, Register, Staatsangehörigkeit und Vollmacht.
Vaterschaft in der Türkei aus Deutschland anfechten: anwendbares Recht, Klage von Ehemann, Mutter oder Kind, Jahresfristen, DNA-Beweis, Vollmacht und Registerumsetzung.
Vaterschaftsanerkennung Deutschland–Türkei: anwendbares Recht, türkisches Register, aktuelle deutsche Zustimmungsvorschriften, bestehende Vaterschaft, Urkunden und Vollmacht.
Geburt in Deutschland in der Türkei registrieren: 60-Tage-Frist nach Art. 15 des Gesetzes Nr. 5490, Staatsangehörigkeit, Form A, Abstammung und Postversand.
Kindesunterhalt Türkei–Deutschland: Haager Übereinkommen 1973, Art. 182 und 327–331 TMK, Bedarf, Volljährigkeit, Anpassung und Vollstreckung.
Nachehelicher Unterhalt Türkei–Deutschland: Art. 175–178 TMK, Haager Übereinkommen 1973, MÖHUK Art. 14, Jahresfrist, Abänderung und Vollstreckung.