DASK-Schaden in der Türkei aus Deutschland melden
DASK Schaden Türkei: Das Katastrophenversicherungsgesetz Nr. 6305 ordnet die obligatorische Erdbebenversicherung für die gesetzlich erfassten Gebäude und selbständigen Einheiten an. DASK deckt den in Police und Tarifen bestimmten unmittelbaren Sachschaden durch Erdbeben und daraus folgenden Brand, Explosion, Erdrutsch und Tsunami. Hausrat, Mietausfall und Personenschäden sind nicht Teil derselben Pflichtdeckung.

Nach einem Erdbeben sind daneben Ansprüche wegen Baumängeln, der Grundbuchstand und bestehende Hypotheken oder Pfändungen getrennt zu erfassen.
DASK Schaden Türkei: Normen und Rechtsfolgen
| Norm | Artikel | Regel |
|---|---|---|
| Gesetz Nr. 6305 | Art. 10 | Obligatorische Erdbebenversicherung gilt für die gesetzlich erfassten Gebäude und Einheiten. |
| TTK Nr. 6102 | Art. 1409 | Der Versicherer haftet für das versicherte Risiko im Vertragsumfang. |
| TTK Nr. 6102 / DASK-Bedingungen | Art. 1446 / B.1 | Der Schaden ist unverzüglich, nach den DASK-Bedingungen spätestens binnen 15 Arbeitstagen ab Kenntnis anzuzeigen. |
| DASK-Bedingungen | C.7 | Ansprüche aus dem DASK-Vertrag verjähren zwei Jahre nach Vertragsende. |
Was DASK versichert
DASK versichert das Gebäude innerhalb der in Police, Tarif und Pflichtbedingungen ausgewiesenen Versicherungssumme. Grundstückswert und Marktpreis der Wohnung werden nicht vollständig ersetzt. Maßgeblich sind versicherte Baufläche, Bauart, Tarif, Höchstbetrag und festgestellte Schadenquote.
Eine freiwillige Wohngebäudeversicherung kann zusätzliche Positionen decken. Pflichtversicherung und Zusatzpolice werden getrennt geprüft, damit weder Deckung verloren geht noch derselbe Schaden doppelt verlangt wird.
Für Eigentumswechsel gilt eine klare Stichtagsregel: Bis einschließlich 4. September 2026 wird die bestehende Police nach den bisherigen Bedingungen mit Übertragungsvermerk für den Erwerber fortgeführt. Seit 5. September 2026 endet sie bei Verkauf oder einem rechtsgeschäftlich gleichgestellten Eigentumswechsel mit der Grundbucheintragung; das Grundbuchamt oder die sonst zuständige Stelle kontrolliert bei der Übertragung, ob für den Erwerber eine eigene DASK-Police besteht. Der unverbrauchte Prämienanteil wird dem Versicherungsnehmer auf Antrag erstattet. Bei sonstigem Übergang des versicherten Interesses, insbesondere durch Erbfolge, läuft die Police fort. Der neue Berechtigte meldet den Übergang binnen fünfzehn Tagen ab Kenntnis vom Bestehen des Vertrags dem vermittelnden Versicherungsunternehmen; dieses oder seine Agentur muss ihm binnen vierundzwanzig Stunden nach Eingang der Mitteilung die Police mit Übertragungsvermerk aushändigen.
Versicherte Erdbebenfolgen
Die Pflichtdeckung umfasst nach den Bedingungen unmittelbare Gebäudeschäden durch Erdbeben sowie daraus folgenden Brand, Explosion, Erdrutsch und Tsunami. Reine Alterung, gewöhnliche Feuchtigkeit oder ein Baufehler ohne versichertes Ereignis fallen nicht allein wegen zeitlicher Nähe in den DASK-Schutz.
Ursache und Zeitpunkt werden mit amtlichen Ereignisdaten, Fotos und technischem Befund belegt. Eine Vermutung wird nicht als feststehende Kausalität formuliert.
Nicht versicherte Positionen
Hausrat, entgangene Miete, Umzug, vorübergehende Unterkunft, Personenschaden und Grundstückswert gehören nicht zur obligatorischen Gebäudedeckung. Ob eine freiwillige Police sie erfasst, hängt von ihrem eigenen Wortlaut ab.
Jede Forderung wird einer konkreten Police und Deckungsposition zugeordnet. Eine Gesamtsumme ohne Trennung erschwert die Regulierung und kann zu berechtigten Kürzungen führen.
Meldung aus Deutschland
Der Schaden wird über die DASK-Kanäle oder den zuständigen Versicherer mit Policennummer, türkischer Identifikations- oder Steuernummer, vollständiger Objektadresse, Kontaktdaten und Beschreibung gemeldet. Die erteilte Schadennummer wird sofort gesichert.
Der Eigentümer wartet nicht auf die nächste Reise. Eine bevollmächtigte Person organisiert sicheren Zutritt, Dokumentation und amtliche Feststellungen, ohne ein gesperrtes Gebäude eigenmächtig zu betreten.
Anzeige binnen 15 Arbeitstagen
Nach Abschnitt B.1 der DASK-Pflichtbedingungen muss der Versicherungsnehmer den Schaden spätestens innerhalb von fünfzehn Arbeitstagen anzeigen, nachdem er davon Kenntnis erlangt hat. Die allgemeine Pflicht zur unverzüglichen Anzeige nach Art. 1446 TTK bleibt zu beachten. Kenntnisdatum, Meldungskanal, Inhalt und Eingangsbestätigung werden dokumentiert.
Eine verspätete Anzeige wird nicht durch Rückdatierung kaschiert. Stattdessen werden Kenntniszeitpunkt und Gründe wahrheitsgemäß belegt und ihre rechtliche Auswirkung geprüft.
Gebäudesicherheit vor Beweisaufnahme
Behördliche Entscheidungen über Räumung, schwere Beschädigung oder Abriss folgen Katastrophen- und Baurecht. Ein privates DASK-Gutachten ersetzt keinen amtlichen Sicherheitsbescheid. Lebensrettung und Gefahrenabwehr haben Vorrang.
Vor Notreparaturen wird der Zustand nur soweit gefahrlos möglich fotografiert. Rechnungen, Arbeitsberichte, entfernte Bauteile und behördliche Freigaben werden aufbewahrt.
Policen- und Flächenprüfung
Versicherte Quadratmeter, Bauart, Nutzung, Stockwerk, Adresse und unabhängiger Abschnitt werden mit Grundbuch, kommunaler Akte und tatsächlichem Bestand verglichen. Eine falsche Flächenangabe kann die Entschädigungsberechnung beeinflussen.
Abweichungen werden nicht nachträglich verborgen oder durch eine neue Skizze ersetzt. Der Eigentümer legt Ursprung und korrekte Daten mit amtlichen Unterlagen offen.
Gutachten und Schadenquote
Der Sachverständige erfasst versicherte Bauteile, Ursache, Ausmaß und Wiederherstellungskosten. Bewegliche Sachen, nicht versicherte Luxusausstattung und Vorschäden werden getrennt. Der Eigentümer verlangt eine nachvollziehbare Aufstellung.
Fläche, Einheitspreis, Abzug, Selbstbehalt, Schadenquote und Versicherungssumme müssen erkennbar sein. Ist die Entschädigung abschließend festgestellt, ist sie nach Abschnitt B.4 der Bedingungen spätestens innerhalb des folgenden Monats zu zahlen.
Höchstsumme und Marktwert
DASK ist keine Verkehrswertversicherung. Nach dem seit 1. September 2026 geltenden Tarif beträgt die Höchstdeckung 2.488.318 TL; die Baukostenwerte betragen 11.737 TL/m² für Stahlbetonbauten und 7.825 TL/m² für sonstige Bauten. Die tariflichen Werte werden monatlich indexiert und müssen deshalb stets mit ihrem Gültigkeitsdatum genannt werden.
Auch bei Totalschaden begrenzt die in der Police und im jeweils geltenden Tarif bestimmte Versicherungssumme die Zahlung. Grundstücks- und spekulativer Verkaufswert werden nicht addiert; für eine Deckungslücke wird eine freiwillige Gebäudepolice geprüft.
Selbstbehalt
Der Selbstbehalt beträgt nach Abschnitt A.6 der Pflichtbedingungen zwei Prozent der Versicherungssumme. Schäden, die innerhalb eines Zeitraums von jeweils zweiundsiebzig Stunden eintreten, gelten für die Anwendung des Selbstbehalts als ein Schadenereignis.
Der Abrechnungsbogen weist Bruttoschaden, Selbstbehalt und Nettobetrag getrennt aus. Eine davon abweichende frei gewählte Pauschale des Gutachters ist nicht maßgeblich.
Hypothek und Bank
Ist die Immobilie hypothekarisch belastet, kann die Bank als Pfandgläubigerin Rechte an der Entschädigung besitzen. Grundbuch, Police und Kreditvertrag werden gemeinsam geprüft. Eine Auszahlung ausschließlich an den Eigentümer wird vorher nicht zugesagt.
Zustimmung, Rang und Verwendungsauflage der Bank werden schriftlich eingeholt. Mündliche Telefonangaben ersetzen keine Freigabe.
Miteigentum und Gemeinschaftseigentum
Schäden an Fundament, Dach, Fassade oder Treppenhaus betreffen Gemeinschaftseigentum; Schäden im selbständigen Abschnitt werden separat aufgenommen. Verwaltung und einzelner Eigentümer dürfen dieselbe Position nicht jeweils als vollständigen Eigenschaden anmelden.
Beschluss, Vollmacht, Bankkonto der Gemeinschaft und technische Zuordnung werden geprüft. Miteigentumsanteil allein bestimmt nicht jede Reparaturposition.
Vorschäden und neue Schäden
Risse, Feuchtigkeit oder frühere Verstärkungen werden aus Vorher-Fotos, Wartungsberichten und alten Gutachten rekonstruiert. Der Versicherer darf einen neuen versicherten Schaden nicht ohne Begründung vollständig als Vorschaden behandeln.
Der Eigentümer darf umgekehrt einen nachweisbaren Altschaden nicht dem neuen Erdbeben zuschreiben. Jede Position erhält Ursache und Vergleichsbild.
Notreparatur und Schadenminderung
Der Versicherungsnehmer hat gesetzliche Obliegenheiten zur Schadenminderung. Notabstützung, Absperrung und Schutz vor Regen werden dokumentiert. Dauerhafte Sanierung beginnt nach technischer und behördlicher Klärung.
Eine Notmaßnahme ist kein Verzicht auf weitere Ansprüche. Rechnung und Fotos müssen aber zeigen, warum die Maßnahme erforderlich und welcher Teil vorläufig war.
Ablehnung oder Kürzung
Die Beanstandung nennt Schadennummer, konkrete Versicherungsbedingung, bestrittene Feststellung, eigenes Beweismittel und verlangte Korrektur. Allgemeine Unzufriedenheit ersetzt keine Gegenrechnung.
Nach vorherigem schriftlichem Antrag bei DASK kommen insbesondere die Versicherungsschiedskommission oder der gerichtliche Weg in Betracht. Nach Abschnitt C.6 der Bedingungen sind für Klagen die für Handelssachen zuständigen Gerichte am Sitz von DASK oder am Ort des Schadenereignisses vorgesehen.
Versicherungsschiedsverfahren
Ein Antrag an die Versicherungsschiedskommission setzt die gesetzlichen Voraussetzungen und einen vorherigen schriftlichen Antrag bei DASK voraus. Antwort oder Ablauf der maßgeblichen Wartezeit wird nachgewiesen.
Antrag, Beweismittel und bezifferte Forderung bilden eine geschlossene Akte. Ein unbezifferter Wunsch nach „voller Zahlung“ genügt einer technisch streitigen Berechnung nicht.
Verjährung
Abschnitt C.7 der DASK-Pflichtbedingungen nennt zwei Jahre ab Ende des Versicherungsvertrags. Daneben bestimmt Art. 1420 TTK für Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag zwei Jahre ab Fälligkeit und für Versicherungsentschädigungen eine absolute Frist von sechs Jahren ab Eintritt des versicherten Risikos. Art. 1452 TTK lässt eine Abweichung von Art. 1420 zulasten des Versicherungsnehmers, Versicherten oder Begünstigten nicht zu. Vertragsende, Fälligkeit und Schadentag werden deshalb getrennt berechnet; Abschnitt C.7 darf die zwingende gesetzliche Schutzfrist nicht verkürzen.
Verhandlungen werden nicht ohne gesetzliche Grundlage als sichere Hemmung behandelt. Vertragsende, Meldung, Fälligkeit, Ablehnung, Anerkenntnis und fristwahrende Schritte werden in einer Zeitleiste geführt.
Zusatzversicherung
Freiwillige Policen können Hausrat, Mietverlust, alternative Unterkunft, höhere Gebäudewerte oder weitere Gefahren erfassen. Deckung hängt von Bedingungen, Ausschlüssen, Selbstbehalt und vereinbarter Summe ab.
DASK-Zahlung und Zusatzleistung werden positionsbezogen abgestimmt. Der Zusatzversicherer erhält die DASK-Abrechnung, soweit sie für seine Berechnung erforderlich ist.
Steuer und Wiederaufbau
Versicherungszahlung, Reparaturrechnung und kommunale Genehmigung werden getrennt dokumentiert. Eine Zahlung legalisiert keine genehmigungswidrige Baumaßnahme und ersetzt weder Baugenehmigung noch behördliche Sicherheitsentscheidung.
Beim späteren Verkauf erhält der Käufer Schadennummer, Gutachten, Bescheide und Reparaturbelege. Verdeckte erhebliche Schäden können kaufrechtliche Haftung auslösen.
Vollmacht für die Regulierung
Die Vollmacht benennt Schadenmeldung, Akteneinsicht, Gutachtertermin, Empfang von Schreiben, Bankkommunikation und gegebenenfalls Vergleich. Eine Vollmacht zur bloßen Besichtigung erlaubt nicht automatisch einen endgültigen Anspruchsverzicht.
Unterzeichnen mehrere Eigentümer, werden Anteile und Vertretungsmacht geprüft. Eine nicht berechtigte Person darf keine Abfindung entgegennehmen.
Digitale Beweisakte
Die Akte enthält Vorher-Fotos, Police, Prämienbeleg, Grundbuch, Schadenbilder, amtliche Bescheide, Gutachten, Rechnungen, Korrespondenz und Kontoeingang. Jede Datei trägt Datum, Quelle und Objektbezug.
Originale Metadaten werden bewahrt; bearbeitete Bilder erhalten eine Kopie, nicht den Platz des Originals. So bleibt die Beweiskette auch aus Deutschland nachvollziehbar.
Türkiyeweite Koordination
Schäden an Immobilien in Hatay, Kahramanmaraş, Adana, Antalya oder jeder anderen Provinz werden nach örtlicher Zuständigkeit bearbeitet. Die Kanzlei unterhält nur das physische Büro in Mersin und koordiniert erforderliche Ortsaufnahmen von dort.
Eine angebliche Filiale am Schadenort wird nicht beworben. Gutachter, Behörde, Versicherer und Mandant erhalten einen eindeutigen Aktenplan.
Schadencheckliste
- Police und Prämienstatus sichern.
- Schaden unverzüglich mit Adresse und Policennummer melden.
- Gesperrte Gebäude nicht eigenmächtig betreten.
- Fotos und amtliche Feststellungen unverändert archivieren.
- Gutachten und Berechnungsblatt anfordern.
- Hypothek, Miteigentum und Zusatzversicherung prüfen.
- Kürzung innerhalb der maßgeblichen Frist konkret angreifen.
Häufige Fragen zu DASK-Schäden in der Türkei
Deckt DASK den Marktwert?
Nein. Die Zahlung richtet sich nach versicherter Gebäudesumme, Tarif, Fläche und festgestelltem versichertem Schaden.
Ist Hausrat versichert?
Nicht durch die obligatorische Gebäudedeckung. Eine freiwillige Police kann eine eigene Hausratdeckung enthalten.
Kann ich aus Deutschland melden?
Ja. Meldung und Vertretung sind möglich; sichere Besichtigung und Beweissicherung werden in der Türkei organisiert.
Muss ich vor dem Gutachten reparieren?
Gefahrenabwehr und Schadenminderung gehen vor. Der Ursprungszustand wird soweit sicher dokumentiert, Rechnungen werden bewahrt.
Was geschieht bei Hypothek?
Rechte der Bank werden aus Grundbuch, Police und Kreditvertrag geprüft; eine Freigabe kann erforderlich sein.
Deckt DASK reine Baufehler?
Nein. Erforderlich ist ein versichertes Ereignis mit nachgewiesenem unmittelbarem Schaden.
Wie greife ich eine Kürzung an?
Mit konkreter Versicherungsposition, Gegenbeweis und bezifferter Berechnung im zuständigen Schieds- oder Gerichtsweg.
Darf mein Vertreter eine Abfindung unterschreiben?
Nur wenn die Vollmacht gerade Vergleich und Anspruchsverzicht wirksam umfasst.
Offizielle Quellen
Auszahlungsweg und Abschlusskontrolle
Vor der Auszahlung werden Kontoinhaber, IBAN, Eigentümerstellung, Pfandrecht und Vertretungsmacht abgeglichen. Eine ausländische Kontoverbindung wird nur verwendet, wenn Versicherer, Währungsrecht und Identitätsprüfung dies zulassen. Wechselkurs, Bankspesen und Valutatag werden im Zahlungsnachweis sichtbar gehalten; eine Bruttoregulierung wird nicht mit dem zufälligen Euro-Nettoeingang verwechselt.
Nach Zahlung enthält der Abschlussbericht versicherte Position, anerkannte Schadenhöhe, Selbstbehalt, Bankabzug, offene Differenz und Frist für weitere Ansprüche. Eine Teilzahlung wird nicht als vollständige Erledigung behandelt, solange kein wirksamer Vergleich oder eindeutiger Anspruchsverzicht vorliegt. Reparaturbelege und Restschaden bleiben der Schadennummer zugeordnet.
Kanzlei Bakırcı & Keskin – Büro Mersin
Adresse: İhsaniye, 4903. Sk. Profit İş Merkezi No:23 Kat:3 Daire:14, 33070 Akdeniz/Mersin. Mandate aus allen türkischen Provinzen werden von Mersin aus bearbeitet und örtlich koordiniert; weitere Büros werden nicht behauptet.
Hukuki konu hakkında iletişim
İlk iletişimde konuyu, bulunduğunuz ülke veya ili ve varsa tebliğ ya da son işlem tarihini kısaca belirtebilirsiniz. T.C. kimlik numarası, sağlık verisi veya kişisel belge göndermeyiniz. Mesajlaşma tek başına hukuki görüş veya avukatlık ilişkisi oluşturmaz.