In Deutschland geborenes Kind in der Türkei registrieren
Geburt in Deutschland in der Türkei registrieren: 60-Tage-Frist nach Art. 15 des Gesetzes Nr. 5490, Staatsangehörigkeit, Form A, Abstammung und Postversand.
Geburt in Deutschland in der Türkei registrieren: 60-Tage-Frist nach Art. 15 des Gesetzes Nr. 5490, Staatsangehörigkeit, Form A, Abstammung und Postversand.
Deutsche Eheschließung im türkischen Register: Art. 24 des Gesetzes Nr. 5490, 30-Tage-Frist, Form B, Apostille und Rechtsfolgen verspäteter Meldung.
So berichtigen Sie einen falschen türkischen Personenstandsregistereintrag aus Deutschland: Gesetz Nr. 5490, Zuständigkeit, deutsche Urkunden und Vollmacht.