Türkischen Scheck aus Deutschland einziehen: Vorlagefrist, Nichtzahlung und Regress
türkischer Scheck Deutschland einziehen: Türkischen Scheck aus Deutschland einziehen: TTK Art. 796 ff., Vorlagefristen, Nichtzahlungsvermerk, Indossament, Regress und Kambiyo-Vollstreckung.
Wer einen türkischen Scheck hält und in Deutschland lebt, muss die türkischen Vorlage- und Regressfristen trotzdem rechtzeitig beachten. Die Frist richtet sich nach Ausstellungs- und Zahlungsort, nicht nach dem Wohnsitz des Gläubigers. Art. 796 TTK enthält die Vorlagefristen; nach Nichtzahlung müssen die erforderlichen Feststellungen und Regressschritte gesichert werden. Für die besondere Kambiyo-Vollstreckung werden Original, formelle Wirksamkeit und Berechtigung des Inhabers geprüft.
Vorlagefrist nach Art. 796 TTK
Ein in der Türkei ausgestellter und am Ausstellungsort zahlbarer Scheck ist grundsätzlich innerhalb von zehn Tagen vorzulegen. Ist er an einem anderen Ort im selben Staat zahlbar, beträgt die gesetzliche Frist grundsätzlich einen Monat. Bei grenzüberschreitenden Ausstellungs- und Zahlungsorten gelten weitere Regeln, einschließlich längerer Fristen bei verschiedenen Erdteilen.
Entscheidend ist daher der Schecktext. Dass der Inhaber inzwischen in Deutschland lebt oder der Scheck per Post nach Deutschland geschickt wurde, verlängert die gesetzliche Vorlagefrist nicht automatisch.
Original, Unterschrift und gesetzliche Bestandteile
Vor jedem Schritt wird das Original geprüft: bezogene Bank, Zahlungsort, Ausstellungsdatum, Ausstellungsort, Betrag, Unterschrift und gegebenenfalls Indossamente. Bei juristischen Personen wird zusätzlich untersucht, ob die Unterschrift von einer vertretungsberechtigten Person stammt.
Ein Scan dient der Vorprüfung, ersetzt aber nicht die Originalurkunde im wertpapierrechtlichen Verfahren.
Was muss bei Nichtzahlung dokumentiert werden?
Wird der Scheck nicht bezahlt, muss die Nichtzahlung in der gesetzlich anerkannten Form festgestellt werden. Bankvermerk, Datum der Vorlage und Rückgabegrund sind für spätere Regress- und Vollstreckungsrechte zentral. Der Inhaber sollte den Scheck nicht ohne schriftlichen Nachweis an den Aussteller zurückgeben.
Bei teilweiser Zahlung wird ebenfalls dokumentiert, welcher Betrag erfüllt und welcher offen geblieben ist.
Regress gegen Aussteller und Indossanten
Das TTK gibt dem ordnungsgemäß legitimierten Inhaber bei rechtzeitiger Vorlage und Nichtzahlung Regressrechte gegen die nach Scheckrecht haftenden Personen. Umfang und Fristen dieser Ansprüche unterscheiden sich von einer gewöhnlichen vertraglichen Forderung.
Wurde die Vorlagefrist versäumt, muss genau geprüft werden, welche Scheckrechte verloren sind und ob Ansprüche aus dem Grundgeschäft fortbestehen. Die Forderung darf nicht vorschnell als vollständig wertlos behandelt werden.
Indossamentkette und Berechtigung des Inhabers
Bei einem übertragenen Orderscheck wird die formelle Indossamentkette kontrolliert. Unterbrechungen, widersprüchliche Firmennamen, Vertretungszusätze oder nachträgliche Eintragungen können die Aktivlegitimation beeinflussen.
Der aktuelle Besitzer muss erklären können, wie er aus der Urkunde berechtigt ist. Eine bloße Überweisung des wirtschaftlichen Kaufpreises ersetzt nicht jede wertpapierrechtliche Übertragung.
Kambiyo-Vollstreckung in der Türkei
Bei erfüllten Voraussetzungen kann der Gläubiger den besonderen Vollstreckungsweg für Wechsel, Scheck und Bono nutzen. Nach Art. 168 İİK beträgt die Frist für die dort vorgesehenen Einwendungen gegen Schuld oder Unterschrift grundsätzlich fünf Tage; die Zahlungsfrist beträgt grundsätzlich zehn Tage. Diese Fristen sind von der scheckrechtlichen Vorlagefrist nach Art. 796 TTK zu unterscheiden. Fehler bei Zustellung, Scheckeigenschaft, Unterschrift oder Gläubigerstellung können Gegenstand des Vollstreckungsrechtsstreits werden.
Allgemein zum Einzug siehe Forderungseinzug und Zwangsvollstreckung in der Türkei.
Strafrechtliche beziehungsweise scheckgesetzliche Folgen
Das türkische Scheckgesetz Nr. 5941 enthält neben zivil- und vollstreckungsrechtlichen Regeln besondere Folgen bei ungedeckten Schecks. Diese Verfahren haben eigene Voraussetzungen, Beschwerdeberechtigung und Fristen. Sie werden nicht automatisch durch die Einleitung einer Zwangsvollstreckung ersetzt.
Vor einer Straf- oder Scheckbeschwerde werden deshalb Vorlage, Bankvermerk, verantwortliche Person und gesetzliche Frist gesondert geprüft.
Scheck aus Deutschland verfolgen
Wer das Original in Deutschland hat, sollte es nicht gewöhnlich und unversichert versenden. Zuerst wird eine vollständige Kopie erstellt, anschließend eine sichere Übergabe organisiert. Ein bevollmächtigter türkischer Rechtsanwalt kann die Fristlage, Vollstreckung und Vermögensrecherche koordinieren.
Zur Vollmacht siehe Vollmacht für einen Anwalt. Zum verwandten Bono-Verfahren: Türkischen Bono aus Deutschland einziehen.
Häufige Fragen
Verlängert mein Wohnsitz in Deutschland die Vorlagefrist?
Nein. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regeln zu Ausstellungs- und Zahlungsort.
Reicht ein Scan?
Für eine erste Prüfung ja; für die wertpapierrechtliche Durchsetzung ist das Original entscheidend.
Was passiert, wenn ich zu spät vorlege?
Bestimmte scheckrechtliche Regressrechte können verloren gehen. Andere Ansprüche aus dem Grundgeschäft sind gesondert zu prüfen.
Kann ich gegen Indossanten vorgehen?
Bei erfüllten gesetzlichen Voraussetzungen und ordnungsgemäßer Kette können Regressrechte bestehen.
Ist ein ungedeckter Scheck automatisch Betrug?
Nein. Scheckrechtliche Sanktionen und Betrugstatbestände haben unterschiedliche Voraussetzungen.
Kann ich aus Deutschland vollstrecken?
Ja. Die türkischen Schritte können mit Vollmacht koordiniert werden.
Offizielle Quellen
Kanzleistandort und landesweite Verfahrenskoordination
Das einzige physische Büro der Kanzlei befindet sich in Mersin. Verfahren in anderen türkischen Provinzen werden von Mersin aus unter Beachtung der gesetzlichen Zuständigkeits- und Vertretungsregeln geführt oder örtlich koordiniert. In Deutschland wird keine Niederlassung unterhalten.
Bakırcı & Keskin Hukuk Bürosu | Mersin Avukat
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