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Immobiliengutachten Türkei 2026: Bankmeldung an TKGM

Rechtsstand: 29. Oktober 2026. Dieser Fachbeitrag behandelt den neuen Ek Madde 4 des türkischen Grundbuchgesetzes Nr. 2644, eingeführt durch Artikel 1 des Gesetzes Nr. 7579. Schwerpunkt: Immobilienbewertungen im türkischen Bank- und Kapitalmarktbereich mit Bezug zu Käufern und Kreditnehmern aus Deutschland.

Kurz und klar: Bestimmte von zugelassenen SPK-/BDDK-Bewertungsorganisationen erstellte Immobiliengutachten müssen von den auftraggebenden öffentlichen Stellen, Banken und Finanzinstitutionen am Tag ihrer Erstellung elektronisch und kostenlos an TKGM übermittelt werden. Nicht jeder private Käufer ist dadurch selbst Meldepflichtiger. Die Meldung ist keine Eigentumsübertragung.

Gesetzesüberblick: Immobilienbewertung und TKGM
RegelGesetzliche Grundlage
Elektronische und unentgeltliche MeldungTapu Kanunu Nr. 2644 Ek Madde 4
Erfasste BewertungsorganisationenSPK- und BDDK-Zulassung nach Ek Madde 4
Erfasster BewertungsanlassWohnungsfinanzierung und Kapitalmarktrecht
Verantwortliche AuftraggeberÖffentliche Stellen, Banken, Finanzinstitutionen
ZeitpunktTag der Berichtserstellung
Amtliche NeuregelungGesetz Nr. 7579 Art. 1, RG 22.05.2026

Die Neuerung für Immobilienfinanzierungen im Mai 2026

Mit dem Gesetz Nr. 7579 vom 7. Mai 2026 hat die Türkei eine zusätzliche Vorschrift zum Tapu Kanunu Nr. 2644 eingeführt. Artikel 1 des Änderungsgesetzes fügt dem Grundbuchgesetz einen Ek Madde 4 hinzu. Danach müssen bestimmte Immobilienbewertungsberichte, die von zugelassenen Bewertungsunternehmen im Zusammenhang mit Wohnungsfinanzierung und Kapitalmarktregelungen erstellt werden, durch die beauftragenden staatlichen Stellen, Banken und anderen Finanzinstitute elektronisch und unentgeltlich an die Generaldirektion für Grundbuch und Kataster, TKGM, übermittelt werden.

Die Bestimmung ist für Immobilienkäufer und Kreditnehmer mit Wohnsitz in Deutschland von Bedeutung. Sie betrifft aber nicht unterschiedslos jedes private Immobiliengutachten und verlangt auch nicht, dass jeder Käufer persönlich einen Bericht beim Tapu-Amt hochlädt. Die gesetzlich benannten Voraussetzungen, die für die Übermittlung verantwortliche Stelle und der Zeitpunkt müssen präzise getrennt werden.

Welche Norm tatsächlich geändert wurde

Die Änderung wurde in Artikel 1 des Gesetzes Nr. 7579 geregelt. Sie ergänzt das Tapu Kanunu Nr. 2644 und ist als Ek Madde 4 bezeichnet. Der Gesetzestext wurde am 22. Mai 2026 im Resmî Gazete Nr. 33261 veröffentlicht. Die Rechtsgrundlage findet sich deshalb nicht in einer allgemeingültigen neuen Kaufpreisordnung, sondern in einer zusätzlichen spezifischen Datenübermittlungspflicht im Zusammenhang mit dem Grundbuchsystem.

Wer das neue Recht prüfen möchte, benötigt die amtliche Gesetzesfassung und gegebenenfalls die von TKGM festgelegten technischen Durchführungsverfahren. Eine allgemeine Pressemitteilung über Digitalisierung ersetzt die in der Norm genannten Voraussetzungen nicht. Ebenso darf der Zusatzartikel nicht mit anderen im Gesetz Nr. 7579 enthaltenen Änderungen zum Wohnungseigentum oder zu Baugenossenschaften verwechselt werden.

Welche Gutachtenarten die Regel erfasst

Der Wortlaut bezeichnet Bewertungsberichte, die im Rahmen der Wohnungsfinanzierungs- und Kapitalmarktgesetzgebung erstellt werden. Entscheidend ist also der rechtliche Anlass der Bewertung. Der Erwerb einer Immobilie durch eine Person mit Wohnsitz in Deutschland ist dafür allein weder notwendige noch hinreichende Voraussetzung. Zunächst wird festgestellt, wer das Gutachten aus welchem rechtlichen Grund in Auftrag gegeben hat.

Zu unterscheiden sind daher Berichte im erfassten Finanzierungs- oder Kapitalmarktbereich und rein private Preisgutachten, die etwa ein Käufer zur persönlichen Orientierung erstellen lässt. Aus der neuen Vorschrift folgt keine pauschale Pflicht zur Übermittlung jedes privatrechtlich angefertigten Maklerexposés oder jeder formlosen Schätzung. Die konkrete Einordnung muss anhand von Auftrag, Berichtszweck und ausstellender Organisation erfolgen.

Zugelassene Bewertungsunternehmen nach SPK oder BDDK

Ek Madde 4 nennt ausdrücklich Bewertungsorganisationen, die von der türkischen Kapitalmarktbehörde SPK oder der Bankenaufsichtsbehörde BDDK zugelassen sind. Der Zusatz ist wichtig, weil nicht jede Person, die im Internet einen Immobilienwert nennt, die gesetzlich bezeichnete Stellung besitzt. Die Berechtigung der bewertenden Organisation ist deshalb Teil der Rechtsprüfung.

Bei einem Gutachten können Firmenname, Datum, Auftragsreferenz und der einschlägige Zulassungsstatus untersucht werden. Der Gesetzeswortlaut bedeutet jedoch nicht, dass die bloße Zulassung der Organisation alle Angaben eines Berichts unfehlbar macht. Bewertungsgrundlage, Objektidentifizierung und Zeitpunkt bleiben für die wirtschaftliche und rechtliche Beurteilung relevant.

Die Bank und die Bewertungsgesellschaft sind nicht dieselbe Rolle

Die Bewertungsorganisation erstellt den Bericht. Die zusätzliche gesetzliche Pflicht zur elektronischen Übermittlung trifft nach dem Wortlaut dagegen die genannten öffentlichen Stellen, Banken und sonstigen Finanzinstitute, die den Bericht erstellen lassen. Diese Unterscheidung verhindert die häufige Fehlvorstellung, jeder Gutachter müsse automatisch selbst die endgültige Meldung im Auftrag des Käufers vornehmen.

Für die Prüfung eines einzelnen Vorgangs sind deshalb Auftraggeber, beauftragtes Bewertungsunternehmen, Empfänger und tatsächliche Übermittlungsdaten zu identifizieren. Die Eigentümer- oder Käuferstellung ersetzt nicht die gesetzliche Rolle der auftraggebenden Finanzinstitution. Ein Käufer kann erforderliche Auskünfte zu seinem Finanzierungsvorgang verlangen, wird dadurch aber nicht selbst zum ausdrücklich benannten Meldepflichtigen.

Wer die elektronische Meldung auszuführen hat

Der neue Gesetzestext zählt öffentliche Institutionen und Einrichtungen sowie Banken und andere Finanzinstitutionen auf, die die Gutachten in Auftrag geben. Diese Stellen müssen den erfassten Bericht elektronisch an TKGM senden. Die Übermittlung ist nach dem Gesetz kostenfrei vorzunehmen. Der Wortlaut nennt somit nicht jede beliebige Vertragspartei als gleichrangig unmittelbar verpflichtete Person.

Besonders in Vertragsketten mit mehreren Finanzdienstleistern sollte geklärt werden, wer den tatsächlichen Bewertungsauftrag erteilt hat. Ein Immobilienmakler, der nur ein Exposé weiterleitet, kann nicht ohne Weiteres als Auftraggeber im gesetzlichen Sinne behandelt werden. Die konkrete Rollenverteilung ist anhand der Auftragserteilung, Vertragsunterlagen und Berichtsdaten festzustellen.

Der Zeitpunkt: am Datum der Berichtserstellung

Ek Madde 4 stellt ausdrücklich auf den Tag ab, an dem der Bewertungsbericht erstellt wurde. Die auftraggebende erfasste Stelle soll den Bericht an diesem Tag elektronisch an TKGM übermitteln. Eine rechtliche Prüfung sollte deshalb Berichtsausstellungsdatum und Übermittlungszeitpunkt als zwei eigenständige Tatsachen erfassen.

Ein späterer Kreditvertrag oder ein noch nicht vereinbarter Kaufpreis verschiebt diese gesetzlich genannte Zeitangabe nicht allein durch ihre Existenz. Ob ein konkreter Vorgang ordnungsgemäß erfüllt wurde, ist anhand der Berichts- und Übermittlungsnachweise zu beurteilen. Eine abstrakte Frist von dreißig Tagen lässt sich dem neuen Zusatzartikel nicht entnehmen.

Die Meldung ist ausdrücklich unentgeltlich

Der Gesetzestext ordnet die elektronische und unentgeltliche Übermittlung an TKGM an. Diese Kostenfreiheit betrifft den in der Norm bezeichneten Datenübermittlungsvorgang. Daraus kann nicht abgeleitet werden, jede Bewertung für den Kunden müsse in jedem Vertragsmodell unentgeltlich erfolgen. Die Vergütung für die Erstellung eines Gutachtens ist eine andere Frage als die Gebühr für die gesetzliche Übertragung an die staatliche Behörde.

Für die Abrechnung empfiehlt sich daher eine getrennte Betrachtung der möglicherweise vertraglich vereinbarten Gutachterkosten, sonstiger Bankgebühren und der ausdrücklich unentgeltlichen Meldung an TKGM. Nur wenn der tatsächliche Zahlungstatbestand feststeht, lässt sich beurteilen, ob eine Forderung mit der neuen gesetzlichen Vorgabe vereinbar ist.

Was die TKGM mit den technischen Verfahren zu tun hat

Ek Madde 4 ermächtigt TKGM, die Verfahrensgrundsätze zur elektronischen Datenübermittlung nach Einholung der Stellungnahmen der einschlägigen Stellen festzulegen. Die gesetzliche Grundpflicht wird damit durch technische und organisatorische Regeln konkretisiert. Eine Bank muss daher neben der Norm auch die für den maßgeblichen Zeitpunkt gültigen elektronischen Übermittlungsanforderungen berücksichtigen.

Ein allgemeines Screenshot einer fremden Onlineplattform reicht nicht aus, um die ordnungsgemäße Datenmeldung zu belegen. Die tatsächlich zugelassene Schnittstelle, gegebenenfalls elektronische Empfangsbestätigungen und die Identifikation der übertragenen Berichtsversion sind entscheidend. Die genauen technischen Vorgaben sind aus den jeweils aktuellen amtlichen TKGM-Mitteilungen zu entnehmen, nicht aus einer frei erfundenen universellen Anleitung.

Welche Informationen zum Grundstück richtig sein müssen

Bei einem türkischen Grundstück oder einer Wohnung müssen die bewerteten Objekte eindeutig identifiziert werden. Praktisch bedeutsam sind Provinz, Bezirk, Mahalle, Ada, Parsel und gegebenenfalls die Nummer der selbstständigen Einheit. Der Grundbuchstand kann außerdem Angaben über Eigentümer und eingetragene Rechte enthalten. Die korrekte Übereinstimmung zwischen Bewertungsbericht und tatsächlichem Objekt ist wesentlich.

Eine Wohnung kann im Werbematerial unter einem Fantasienamen geführt werden, während die amtliche Registeridentifizierung anders lautet. Der Bewertungsbericht sollte sich daher auf das tatsächlich finanzierte und rechtlich erfasste Objekt beziehen. Ein Bericht über eine benachbarte Einheit oder eine andere Flurstücknummer wird nicht allein durch die rechtzeitige elektronische Übermittlung sachlich richtig.

Bankkredit und Immobilienkauf sind zwei Vorgänge

Die Finanzierung des Kaufpreises und die dingliche Eigentumsübertragung sind rechtlich getrennte Vorgänge. Ein Bewertungsbericht kann für die Bank eine wichtige Grundlage der Kreditentscheidung darstellen. Er ist aber nicht selbst ein Kaufvertrag und bewirkt keine automatische Übertragung des Tapu. Der neue Ek Madde 4 befasst sich ausdrücklich mit der Übermittlung bestimmter Bewertungsberichte.

Bei einem aus Deutschland organisierten Kauf sind daher Kaufvertrag, Finanzierungsbedingungen, Bewertung und Grundbuchverfahren getrennt zu prüfen. Auch wenn die Bank den Bericht rechtzeitig an TKGM übermittelt hat, können andere gesetzliche oder vertragliche Voraussetzungen der Grundbuchübertragung offen sein. Die elektronische Meldung ersetzt diese Schritte nicht.

Der Bericht legt nicht automatisch den rechtlichen Kaufpreis fest

Ein durch einen zugelassenen Sachverständigen ermittelter Wert und ein zwischen Verkäufer und Käufer vereinbarter Kaufpreis können unterschiedliche Größen sein. Der neue Zusatzartikel bestimmt nicht, dass jede Privatperson eine Immobilie ausschließlich zum im Bericht genannten Wert erwerben darf. Die wirtschaftliche Verwendung der Bewertung richtet sich nach Finanzierungsvertrag und einschlägigen gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Vor einer Kaufpreisentscheidung sollte deshalb ermittelt werden, zu welchem Zweck die Bewertung erstellt wurde und auf welche Annahmen sie sich stützt. Ein marktbezogener Wert, eine Beleihungsprüfung und die rechtliche Zulässigkeit eines Kaufgeschäfts beantworten jeweils eigene Fragen. Wer sie miteinander verwechselt, kann wirtschaftliche und rechtliche Risiken falsch einschätzen.

Die Rolle der SPK im Kapitalmarktbereich

Die türkische Kapitalmarktbehörde SPK ist eine der im neuen Gesetz ausdrücklich genannten Zulassungsstellen. Die Erwähnung des Kapitalmarktrechts zeigt, dass die Regel nicht auf einen einzigen alltäglichen privaten Hypothekenkredit reduziert werden darf. Sie bezieht sich auf die gesetzlich benannten Bewertungsberichte in den einschlägigen Regelungsbereichen.

Ob eine konkrete Bewertung für ein kapitalmarktrechtliches Produkt, eine Finanzierung oder einen sonstigen Zweck erfolgt, muss aus dem Auftrag und den zugehörigen Dokumenten hervorgehen. Eine pauschale Berufung auf das Wort ‘Investment’ in einem Werbeprospekt beweist noch keine Einordnung nach der Norm. Maßgeblich ist der tatsächlich erfasste gesetzliche Bewertungsanlass.

Die Rolle der BDDK im Bankensektor

Die BDDK ist als Bankenaufsichts- und Regulierungsbehörde ebenfalls ausdrücklich in Ek Madde 4 genannt. Ihre Zulassung von Bewertungsunternehmen kann für den von einer Bank oder Finanzinstitution in Auftrag gegebenen Bericht relevant sein. Die neue Pflicht zum elektronischen Transfer an TKGM bleibt auf die im Gesetz bezeichneten Unterlagen und Auftraggeber begrenzt.

Bei einer Immobilienfinanzierung können rechtlich unterschiedliche Dokumente entstehen, etwa Kreditantrag, Bewertung, Sicherheitenunterlagen und spätere Zahlungsvereinbarungen. Nur weil sie alle Teil derselben Bankakte sind, erhalten sie nicht automatisch dieselbe Rechtsfunktion. Insbesondere ist nicht jedes bankinterne Schreiben ein Bewertungsbericht im Sinne des neuen Zusatzartikels.

Was deutsche Eigentümer und Käufer überprüfen können

Personen mit Wohnsitz in Deutschland sollten bei einer finanzierten Immobilientransaktion eine nachvollziehbare Dokumentenliste anlegen. Sie umfasst die Identität des bewerteten Objekts, den Namen des Kreditinstituts, den Zweck der Bewertung, die zuständige Bewertungsorganisation und das Datum der Berichtserstellung. Bei Bedarf kann nach dem im konkreten Verfahren vorgesehenen Nachweis der Meldung gefragt werden.

Eine solche Kontrolle ermöglicht nicht, beliebige fremde Bankunterlagen ohne rechtlichen Grund einzusehen. Welche Dokumente dem Kunden zugänglich zu machen sind, richtet sich nach Vertrag, Datenschutz und einschlägigen bankrechtlichen Vorschriften. Für die eigene Rechtsposition sind insbesondere identifizierbare Belege des tatsächlich finanzierten Objekts wichtig.

Fehler bei Adresse, Nummer oder Objektart

Bei einer Bewertung können falsche Objektmerkmale erhebliche wirtschaftliche Folgen haben. Die neue elektronische Übermittlungspflicht ersetzt nicht die Pflicht zu einer sachgerechten Berichtserstellung. Wird beispielsweise eine andere Einheit bewertet oder eine für den Wert wesentliche objektbezogene Eigenschaft falsch dokumentiert, sind die tatsächlichen Feststellungen und erforderlichen Korrekturwege eigenständig zu prüfen.

Ein Käufer sollte den konkreten Fehler belegen und sich mit der Bank sowie gegebenenfalls dem Bewertungsunternehmen über die nötige Berichtigung auseinandersetzen. Welche Folgen eine Korrektur für eine bereits erfolgte Datenübermittlung hat, richtet sich nach den aktuell geltenden TKGM-Verfahrensregeln. Eine pauschale Behauptung, jeder Fehler könne durch ein formloses Schreiben unmittelbar beim Grundbuch korrigiert werden, ist nicht begründet.

Welche Nachweise zur elektronischen Übermittlung gehören

Für die Dokumentation der gesetzlichen Meldung kommen der datierte Bericht, die Identität der auftraggebenden Stelle, eine eindeutige Berichtreferenz und ein aus dem verwendeten System stammender elektronischer Übermittlungsnachweis in Betracht. Der Gesetzestext selbst schreibt dabei keine allgemein für alle Fälle identisch benannte Empfangsnummer vor. Die erforderlichen technischen Details werden durch die TKGM-Verfahren bestimmt.

Aus diesem Grund ist die tatsächliche Beweiskette wichtig. Ein Bericht, der erst Wochen später in einer Bankmappe auftaucht, belegt nicht allein das gesetzlich richtige Meldedatum. Umgekehrt bedeutet ein dem Käufer nicht ausgehändigter interner Beleg nicht automatisch, dass die Bank keine Meldung vorgenommen hat. Die konkreten Daten sind zu beschaffen und zu prüfen.

Datenschutz und kein automatischer öffentlicher Zugriff

Der Zusatzartikel schafft eine gesetzliche Übermittlungspflicht an eine öffentliche Behörde. Daraus folgt nicht, dass sämtliche in einem Bericht enthaltenen personenbezogenen oder finanzierungsbezogenen Informationen öffentlich zugänglich werden. Die Datenverarbeitung unterliegt weiterhin den jeweils einschlägigen türkischen Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen.

Bei einem Auskunftsstreit muss zwischen der gesetzlichen Erlaubnis beziehungsweise Verpflichtung zur Übermittlung und den Rechten eines einzelnen Betroffenen unterschieden werden. Das türkische Datenschutzgesetz Nr. 6698 kann hierfür relevant sein. Seine Voraussetzungen sind im jeweiligen Sachverhalt zu prüfen. Ein allgemeines Veröffentlichungsrecht aller Bankgutachten ist nicht in Ek Madde 4 formuliert.

Was bei mehreren Banken oder Finanzinstituten geschieht

Eine Immobilie kann Gegenstand verschiedener Finanzierungsanfragen sein. Der neue Gesetzeswortlaut knüpft nicht an eine abstrakte weltweite Höchstzahl von Gutachten pro Grundstück an, sondern an die konkret erfassten Bewertungen und ihre auftraggebenden Stellen. Daher werden die einzelnen Aufträge, Berichtszeitpunkte und beteiligten Institute gesondert betrachtet.

Für ein wiederholtes oder aktualisiertes Gutachten ist festzustellen, ob die neue Unterlage erneut die Voraussetzungen der Norm erfüllt. Ein späterer Bewertungsauftrag lässt den früheren Bericht nicht automatisch rückwirkend verschwinden. Dasselbe gilt für die wirtschaftliche Kreditentscheidung: Ein neuer Marktwert ersetzt eine frühere Vertragsvereinbarung nur unter den hierfür geltenden Bedingungen.

Was das neue Gesetz nicht als Sanktion festlegt

Ek Madde 4 enthält eine klare Pflicht zur Meldung am Berichtserstellungstag. Er begründet jedoch nicht im eigenen Wortlaut für jeden denkbaren Meldefehler eine pauschale Schadensersatzsumme oder einen ausdrücklich bezifferten Bußgeldsatz. Behauptungen über eine automatisch fällige einheitliche Strafzahlung lassen sich aus dem kurzen Gesetzeswortlaut nicht ableiten.

Ob eine unterbliebene oder verspätete Meldung andere rechtliche Folgen auslöst, muss nach den tatsächlich einschlägigen aufsichts-, verwaltungs- oder zivilrechtlichen Bestimmungen geprüft werden. Eine verlässliche Rechtsauskunft trennt daher die eindeutig im Gesetz geregelte Pflicht von einer gegebenenfalls eigenständig herzuleitenden Rechtsfolge.

Bankdarlehen mit türkischer Hypothek

Bei einer kreditfinanzierten Immobilie kann zusätzlich die Bestellung einer Hypothek oder eines anderen dinglichen Sicherungsrechts im Raum stehen. Solche Rechte werden durch die einschlägigen sachenrechtlichen und grundbuchrechtlichen Vorschriften geregelt. Der Bewertungsbericht kann eine wirtschaftliche Grundlage für die Bank darstellen, er ersetzt aber nicht das für die Sicherung notwendige rechtliche Geschäft.

Die Prüfung sollte deshalb Sicherheitenvertrag, bestehende Belastungen, Rangverhältnisse und die Identifizierung der Immobilie von der Bewertung und ihrer Meldung an TKGM trennen. Ein Darlehensnehmer in Deutschland sollte nicht davon ausgehen, dass die elektronische Meldung eines Gutachtens bereits das Bestehen oder Erlöschen einer Hypothek beweist.

Kein generelles neues Gutachten beim Barkauf

Der Gesetzestext verlangt die Übermittlung bestimmter Berichte, die innerhalb der bezeichneten Finanzierungs- und Kapitalmarktregelungen von zugelassenen Organisationen erstellt wurden. Er ordnet nicht mit diesen Worten an, dass ausnahmslos jeder private Immobilienbarkauf ohne Bankfinanzierung einen neuen SPK- oder BDDK-Bericht benötigt. Welche weiteren Bewertungs- oder Dokumentenpflichten für einen konkreten Erwerber bestehen, ist gesondert zu prüfen.

Das gilt insbesondere bei internationalen Käufern, für die unterschiedliche grundbuchrechtliche und gegebenenfalls behördliche Bedingungen gelten können. Der neue Ek Madde 4 darf nicht als Ersatz für sämtliche besonderen Anforderungen des jeweiligen Erwerbsprozesses dargestellt werden. Er betrifft den beschriebenen elektronischen Datentransfer und nicht eine universelle Erwerbserlaubnis.

Wie ein Käufer eine schriftliche Auskunft formulieren sollte

Eine konkrete Anfrage an die Bank oder Finanzinstitution sollte das betroffene Kredit- oder Bewertungsvorhaben, den Bericht und die Grundstücksangaben eindeutig identifizieren. Gefragt werden kann nach dem rechtlichen Zweck der Bewertung, der ausstellenden zugelassenen Organisation, dem Erstellungsdatum und der tatsächlichen Anwendung des elektronischen Übermittlungsverfahrens.

Eine geordnete Dokumentenanforderung ist hilfreicher als eine allgemeine Behauptung, die Bank habe gegen das neue Gesetz verstoßen. Die rechtliche Einordnung wird zunächst mit den gesetzlichen Voraussetzungen verglichen. Nur wenn ein tatsächliches und rechtlich erhebliches Problem feststeht, lassen sich Korrektur-, Auskunfts- oder andere Ansprüche zielgerichtet verfolgen.

Die Unterlagen für eine Rechtsprüfung aus Deutschland

Für eine Mandatsbearbeitung werden der Eigentums- oder Kaufbezug, das konkrete Objekt mit Ada und Parsel, der Bewertungsauftrag, die vorliegenden Berichtsversionen und das Datum ihrer Ausstellung benötigt. Hinzu kommen Bank- oder Finanzierungsunterlagen, schriftliche Auskünfte, etwaige Übermittlungsnachweise und gegebenenfalls vorhandene Grundbuchbelege.

Bei abweichenden Daten wird eine Vergleichstabelle erstellt: Angaben im Tapu, Angaben im Bewertungsgutachten, Daten im Finanzierungsvertrag und übermittelte Berichtversion. Dadurch lässt sich präzise bestimmen, welche Zahl oder Zuordnung streitig ist. Die Rechtsprüfung bleibt vom wirtschaftlichen Wertgutachten selbst getrennt; ein Anwalt ersetzt nicht die technische Immobilienbewertung.

Fazit: Elektronischer Bericht ist kein automatisch übertragenes Tapu

Der 2026 eingeführte Ek Madde 4 des Grundbuchgesetzes Nr. 2644 verpflichtet die gesetzlich bezeichneten Auftraggeber bestimmter zugelassener Bewertungen zur elektronischen, unentgeltlichen Übermittlung des Berichts an TKGM am Tag seiner Ausstellung. SPK- und BDDK-Zulassung, Bewertungsanlass sowie die Stellung der auftraggebenden Institution sind dabei entscheidend.

Für Immobilienkäufer und Finanzierungskunden in Deutschland sind drei Ebenen auseinanderzuhalten: die sachlich richtige Bewertung, die gesetzliche Übermittlung an TKGM und der rechtliche Erwerb beziehungsweise die Besicherung der Immobilie. Die neue Pflicht verbessert den geregelten Informationsfluss, ersetzt aber weder die Prüfung des Grundbuchstands noch die Voraussetzungen des Kauf- oder Kreditvertrags.

Häufige Fragen (FAQ)

1. Muss 2026 jedes türkische Immobiliengutachten an TKGM geschickt werden?

Nein. Ek Madde 4 des Tapu Kanunu Nr. 2644 erfasst die dort beschriebenen Berichte im Bereich der Wohnungsfinanzierungs- und Kapitalmarktregelungen, die von SPK- oder BDDK-zugelassenen Organisationen erstellt und von den genannten Stellen beauftragt werden.

2. Wer muss den Bericht an die Grundbuch- und Katasterbehörde senden?

Nach dem Gesetz die auftraggebenden öffentlichen Einrichtungen, Banken und anderen Finanzinstitutionen, soweit der jeweilige Auftrag in die benannten Voraussetzungen fällt.

3. Bis wann muss die Bank melden?

Der neue Zusatzartikel ordnet die elektronische Meldung am Tag der Erstellung des Gutachtens an.

4. Kostet die elektronische TKGM-Meldung eine zusätzliche Gebühr?

Die gesetzlich geregelte Übermittlung ist unentgeltlich. Davon sind vertragliche Kosten der Gutachtenerstellung zu unterscheiden.

5. Welche Organisationen dürfen den erfassten Bericht erstellen?

Der Normtext nennt Bewertungsorganisationen, die von SPK oder BDDK zugelassen sind. Auftrag und maßgeblicher Zulassungsstatus sind im Einzelfall zu überprüfen.

6. Ist die TKGM-Meldung eine Immobilienübertragung?

Nein. Die Datenmeldung über eine Bewertung ersetzt weder Kaufvertrag noch die erforderliche dingliche Eintragung beim türkischen Grundbuchamt.

7. Gilt die Regel auch für einen Barkauf ohne Bankfinanzierung?

Nicht allein aufgrund des Barkaufs. Das Gesetz knüpft an bestimmte Bewertungsberichte und beauftragende Institutionen an; andere gesetzliche Anforderungen können unabhängig davon bestehen.

8. Kann jeder die Bankgutachten im Internet einsehen?

Nein. Ek Madde 4 enthält keine pauschale öffentliche Einsichtserlaubnis in alle übermittelten Bewertungs- und Finanzierungsdaten.

9. Was tun, wenn die Ada- oder Parselnummer im Gutachten falsch ist?

Die dokumentierten Angaben sind mit dem Tapu und den Vertragsunterlagen abzugleichen. Die erforderliche Berichtigung und gegebenenfalls erneute Übermittlung richten sich nach den tatsächlich geltenden Verfahren.

10. Welche Amtspublikation belegt die Änderung?

Artikel 1 des Gesetzes Nr. 7579 vom 7. Mai 2026 wurde am 22. Mai 2026 im Resmî Gazete Nr. 33261 veröffentlicht und fügte dem Tapu Kanunu Nr. 2644 den Ek Madde 4 hinzu.

Amtliche Quellen und weiterführende Kanzleibeiträge

Offizielle Gesetzesquellen: Resmî Gazete vom 22. Mai 2026, Gesetz Nr. 7579, Artikel 1; Türkisches Parlament: Gesetz Nr. 7579; Generaldirektion für Grundbuch und Kataster TKGM: amtliche Informationen; Türkische Kapitalmarktbehörde SPK; Türkische Bankenaufsichtsbehörde BDDK.

Relevante Informationen auf unserem Portal: Türkischsprachige Darstellung der neuen TKGM-Meldepflicht; Wertverlust einer türkischen Hypothek und Sicherungsrechte; Spätere Rechte an einer belasteten türkischen Immobilie.

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